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   BVerwG, 15.09.1955 - I B 56.55   

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https://dejure.org/1955,71
BVerwG, 15.09.1955 - I B 56.55 (https://dejure.org/1955,71)
BVerwG, Entscheidung vom 15.09.1955 - I B 56.55 (https://dejure.org/1955,71)
BVerwG, Entscheidung vom 15. September 1955 - I B 56.55 (https://dejure.org/1955,71)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 2, 197
  • NJW 1956, 397 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.01.1954 - I B 49.53

    Zulassung der Revision bei offensichtlicher Richtigkeit im Beschwerdeverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1955 - I B 56.55
    In Anwendung der vom Senat in der Entscheidung vom 21. Januar 1954 (BVerwGE 1, 67) entwickelten Grundsätze kommt eine Zulassung der Revision deswegen nicht, in Betracht.
  • BVerwG, 25.08.1955 - I B 204.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1955 - I B 56.55
    Der Senat hat diese Frage in seinerEntscheidung vom 25. August 1955 - BVerwG I B 204.54 - hinsichtlich der den Flurbereinigungsgerichten in § 146 Ziff. 2 des Flurbereinigungsgesetzes vom 14. Juli 1953 (BGBl. I S. 591) - FlurbG - erweiterten Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis bejaht.
  • BVerwG, 15.10.1974 - V C 30.72
    Zur Verpflichtung des Flurbereinigungsgerichts, für möglich erachtete Planänderungen mit den Beteiligten zu erörtern (Ergänzung zu BVerwGE 2, 197).

    Diese sich nicht in der Aufhebung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes erschöpfende Befugnis des Gerichts macht es aus Gründen der Gewährung ausreichenden rechtlichen Gehörs erforderlich, alle in Erwägung gezogenen Planänderungen vor der endgültigen Entscheidung den Beteiligten mitzuteilen und so zu erläutern, daß diese in der Lage sind, ihre Gesichtspunkte hierzu in vollem Umfang vorzutragen (Beschlüsse vom 15.9.1955 (BVerwGE 2, 197), vom 19.8.1960 - BVerwG I CB 56.60).

  • BVerwG, 13.01.1959 - I C 155.58

    Beanstandung einer Zuteilung in einem Flurbereinigungsverfahrens nach dem

    Wenn durch die Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts die Abfindung anderer Beteiligter betroffen wird, verlangt der Grundsatz des rechtlichen Gehörs, daß die zu erwartenden möglichen Planänderungen vor der Entscheidung bekanntgegeben und so erläutert werden, daß die Beteiligten hierzu alle von ihrem Standpunkt in Betracht kommenden Gesichtspunkte vortragen können (vgl. BVerwGE 2, 197).
  • BVerwG, 30.09.1958 - I C 6.57

    Rechtsmittel

    In sachlich-rechtlicher Beziehung sind im vorliegenden Verfahren die Bestimmungen der Reichsumlegungsordnung anzuwenden; für das Verfahren gelten dagegen die Vorschriften des Achten Teils des Flurbereinigungsgesetzes vom 14. Juli 1953 (BGBl. I S. 591) - FlurbG - (BVerwGE 2, 197).
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